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Technischer Schutz · Markenschutz · Designschutz · Urheberschutz |
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Technischer Schutz
Patent · Gebrauchsmuster ·
Sorte |
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Patent
Ein Patent ist ein geprüftes Schutzrecht (max. Laufzeit 20 Jahre). Patente werden für technische Erfindungen erteilt, die neu und gewerblich
anwendbar sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Als technische Erfindungen gelten u.a. Verfahren, Vorrichtungen, elektronische Schaltungen und chemische Stoffe.
Nicht patentierbar sind z. B. Entdeckungen, mathematische Methoden, Anweisungen an den menschlichen Geist, EDV-Programme (sofern sie keine technische Lösung oder keine Lösung einer technischen Aufgabe beinhalten), ästhetische Formschöpfungen und Heilverfahren.
Die Einreichung einer Patentanmeldung für Deutschland kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als
nationale deutsche Patentanmeldung oder beim Europäischen Patentamt als
Europäisches Patent erfolgen. Erst nachdem eine Prüfung der Patentanmeldung erfolgt ist, kann ein Patent erteilt werden.
Bei der Europäischen Patentanmeldung sind das Anmelde- und Prüfungsverfahren für mehrere europäische Staaten zusammengefasst. Nach der Erteilung zerfällt das Europäische Patent in nationale
Patente. Ein weiterer Weg der Hinterlegung einer Patentanmeldung ist die Einreichung einer
internationalen Patentanmeldung, bei der die Anmeldung zentral erfolgt und eine internationale
Recherche durchgeführt wird, der sich eine internationale vorläufige Prüfung anschließen kann. Nach Abschluss der internationalen Phase zerfällt die internationale
Patentanmeldung in nationale Patentanmeldungen. |
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Gebrauchsmuster
Ein Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit
einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Gebrauchsmusterschutz kann für technische
Erfindungen (außer für Verfahren) erlangt werden, die neu und gewerblich anwendbar sind
sowie auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Die Voraussetzungen entsprechen im
wesentlichen denen des Patents. Das Gebrauchsmuster wird vor der Eintragung nicht sachlich
geprüft, sondern erst im Streitfall.
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Sorte
Der Sortenschutz ist ein geprüftes, registriertes
Schutzrecht für Pflanzensorten mit einer maximalen Laufzeit von je nach Pflanzenart 25
oder 30 Jahren. Nach dem Sortenschutzgesetz kann eine Pflanzensorte Schutz erhalten, wenn
sie neu, unterscheidbar, homogen und beständig ist sowie durch eine eintragbare
Sortenbezeichnung bezeichnet ist. Typische Nutzer des Sortenschutzes sind Pflanzenzüchter
und Saatguthersteller. Ein EU-weiter Sortenschutz kann beantragt werden.
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Markenschutz
Marke · Titel ·
Geschäftsbezeichnung
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Marke
Eine Marke ist ein geprüftes Schutzrecht mit einer
Laufzeit von zunächst 10 Jahren (Verlängerungen für weitere 10-Jahres-Perioden sind
möglich). Markenschutz kann für Zeichen erlangt werden, die geeignet sind, Waren oder
Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Eine Marke muss sich grafisch darstellen lassen, was auch für Hörzeichen oder
dreidimensionale Zeichen zutrifft. Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben
bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der
Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware
oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware
oder Dienstleistung dienen können, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Andere
Gründe, die die Registrierung einer Marke nicht gestatten, sind beispielsweise Täuschung
des Publikums über Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft der Ware oder
Dienstleistung oder auch Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten.
Eine Marke mit Wirkung in Deutschland kann national beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als
Europäische Unionsmarke
mit Schutzwirkung für die
gesamte Europäische Union angemeldet werden. Markenschutz kann in einigen Staaten
auch über eine
internationale Markenanmeldung
erzielt werden. |
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Titel
Titelschutz ist ein Schutz für einen Werktitel, zum Beispiel einer
Druckschrift, eines Films, eines Tonwerks, eines Bühnenwerks, einer Radio-/Fernsehsendung
oder eines Computerspiels. Titelschutz wird nicht registriert, sondern proklamiert
und durch Benutzung erworben.
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Unternehmenskennzeichen
Ein Unternehmenskennzeichen ist ebenfalls nach dem Markengesetz geschützt, wenn es in den beteiligten Verkehrskreisen als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gilt. Unternehmenskennzeichen kann sowohl eine Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs (zum Beispiel "Schwanenapotheke" oder "Hotel zum grünen Baum") als auch ein Geschäftsabzeichen (zum Beispiel ein Firmenlogo) sein.
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Designschutz
Design ·
Topografie ·
Schriftzeichen
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Design
Ein eingetragenes Design ist ein ungeprüftes, registriertes
Schutzrecht mit einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren. Designschutz kann für
gewerbliche Muster oder Modelle (handwerkliche oder industrielle Erzeugnisse) erlangt werden. Diese Erzeugnisse müssen neu sein und Eigenart aufweisen. Typische Anwendungen: Schutz von
Stoffmustern, Essservice, Bestecken, Möbeln, Lampen oder Objekten des Industrial Design.
Eine Designanmeldung kann national beim DPMA oder als
EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster
mit Schutzwirkung für die gesamte Europäische Union angemeldet oder als
internationale Registrierung
hinterlegt werden.
Eine Besonderheit stellt das nicht eingetragene EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster dar, das einen Schutz von maximal 3 Jahren besitzt, der mit dem Tag beginnt, an dem es der Öffentlichkeit innerhalb der EU erstmals zugänglich gemacht wurde.
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Topografie
Der Topografieschutz ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit
einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Nach dem Halbleiterschutzgesetz, das den
Topografieschutz regelt, können dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen
Halbleitererzeugnissen (sog. Topografien) geschützt werden. Die zu schützende Topografie
darf keine bloße Nachbildung einer anderen Topografie sein und muss ein nicht
alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit darstellen.
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Schriftzeichen
Der Schriftzeichenschutz ist ein ungeprüftes Schutzrecht
mit einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren. Nach dem Schriftzeichengesetz können Sätze
von typografischen Schriftzeichen bestehend aus Buchstaben, Ziffern, figürlichen Zeichen,
Ornamenten geschützt werden. Die typografischen Schriftzeichen müssen neu und
eigentümlich sein. Typische Nutzer des Schriftzeichenschutzes sind grafische Betriebe. |
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Urheberrechtsschutz
Computerprogramm
· Pseudonymes Werk
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Computerprogramm
Auch Computerprogramme unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sofern sie jedoch eine technische Lösung oder die Lösung einer technischen Aufgabe mit technischen Mitteln darstellen, können sie auch dem Patentschutz zugänglich sein.
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Pseudonymes Werk
Schöpfer von Werken, die unter einem Pseudonym auftreten
und arbeiten, können ihr Pseudonym beim Deutschen Patent- und Markenamt registrieren lassen.
Hierdurch lässt sich der persönliche Anspruch des Schöpfers auf das Urheberrecht an
einem Werk nachweisen. |
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© 2002 - 2015 Dr. Wolfram Schlimme
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