Anmeldung und Eintragung | Portfoliomanagement
 
  Ist ein gewerbliches Schutzrecht eingetragen worden, so sind in bestimmten zeitlichen Abständen bei der zuständigen Behörde Gebühren für die Aufrechterhaltung des Schutzrechts zu entrichten. Die Fälligkeiten für die Entrichtung dieser Aufrechterhaltungsgebühren sind zu ermitteln und zu überwachen, damit nicht versehentlich ein Schutzrecht erlischt.

Unser Service endet daher nicht mit der Eintragung eines Schutzrechts, sondern wir betreuen Sie und Ihre Schutzrechte auch darüber hinaus. Wir behalten für Sie den Überblick über Ihre Schutzrechte und managen Ihr Schutzrechtsportfolio. Dieses Portfoliomanagement entlastet Sie, damit Sie sich auf Ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können. Wir analysieren Ihr Schutzrechtsportfolio und erstellen für Sie Schutzrechtsportfolio-Landkarten für die schnelle Übersicht und die die überzeugende Präsentation ihrer gewerblichen Schutzrechte.

Unser Portfoliomanagement umfasst neben der Überwachung der Fälligkeit von Aufrechterhaltungsgebühren auch die Erinnerung an diese Fälligkeiten und die Entrichtung der amtlichen Gebühren für die Aufrechterhaltung von in- und ausländischen Schutzrechten.

Weiterhin überwachen wir für Sie eventuell bestehende Benutzungsfristen für Ihre Schutzrechte und erinnern Sie rechtzeitig an deren Ablauf. Sofern es erforderlich ist, unterstützen wir Sie auch bei der Führung des Nachweises der Benutzung. Dazu führen wir für Ihre Marken eine Benutzungsanalyse durch.

Schließlich können wir für Sie im Rahmen unseres Portfoliomanagements auch eine Schutzrechtsüberwachung durchführen, damit Sie Ihre Schutzrechte optimal verteidigen und stärken können.