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EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster


Für die Gesamtheit der folgenden Staaten (Europäische Union) kann ein EU-Gemeinschaftsgeschmacks­muster beantragt werden:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Vorteil einer Europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung:
Die Anmeldung wird in einer Sprache eingereicht und das Registrierungsverfahren wird zentral und in einer Sprache durchgeführt. Die Kosten sind daher wesentlich geringer als bei einer entsprechenden Anzahl nationaler Anmeldungen.

    Zur Webseite des
Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum AEUGE (EUIPO)
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union


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