Unternehmenskennzeichen  
  Ein Unternehmenskennzeichen ist eine sogenannte geschäftliche Bezeichnung. Im Gegensatz zur Marke kennzeichnet ein Unternehmenskennzeichen unmittel­bar ein Unternehmen und nur mittelbar die daraus stammenden Waren oder Dienstleistungen.

Unternehmenskennzeichen kann der Name eines Geschäftsbetriebs (zum Beispiel "Bäckerei Müller"), die Firma, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt (zum Beispiel "Segelschule Steife Brise") oder eine sogenannte Etablissementbezeichnung (zum Beispiel "Hotel Krone") sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch sogenannte Geschäftsabzeichen (zum Beispiel die bekannte Farbe der Lieferwagen eines Paketdienstes oder der Knopf im Ohr eines Plüschtieres) diesen Schutz erlangen.

Ein wesentlicher Unterschied zur registrierten Marke liegt darin, dass ein Unter­nehmenskennzeichen kein registriertes Recht ist, sondern dass dessen Schutz mit der Aufnahme der Benutzung entsteht, sofern die Bezeichnung Unterschei­dungskraft oder Verkehrsgeltung besitzt. Der Schutz eines Unternehmenskenn­zeichens erstreckt sich daher territorial nur dort, wo diese Kriterien erfüllt sind, wohingegen sich der Schutz einer registrierten Marke ab dem Zeitpunkt der Registrierung in ganz Deutschland erstreckt, auch wenn sie noch gar nicht benutzt wird.