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Für die Gesamtheit der folgenden Staaten (Europäische Union) kann eine EU-Gemeinschaftsmarke beantragt werden:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich und Zypern.
Vorteil einer Europäischen Gemeinschaftsmarkenanmeldung:
Die Anmeldung wird in einer Sprache eingereicht und das Prüfungsverfahren wird bis zur Erteilung zentral und in einer Sprache durchgeführt oder im Fall eines Widerspruchs möglicherweise in einer zweiten Sprache. Die Kosten sind daher wesentlich geringer als bei einer entsprechenden Anzahl nationaler Anmeldungen.
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